Archiv für den Monat Februar 2019

Widersprüche im Arbeitsschutz – Teil I, Improvisation

Meine Sammlung enthält ca. ein Dutzend Widersprüche, die es erschweren, Mitarbeiter und Führungskräfte nachhaltig zu sensibilisieren. Heute der erste Beitrag:

Ein Unternehmen erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie in der Lage sind Lösungen für Probleme zu finden, dass sie improvisieren können. Wertvoll sind Mitarbeiter, die in der Lage sind selbständig kreativ zu sein.
Im Arbeitsschutz ist Improvisation verpönt oder gar verboten. Die Abgrenzung zwischen gewünscht und verboten ist diffus. Wer entscheidet in nicht planbaren Situationen darüber, welche Art der Improvisation gut ist und welche im Unternehmen nicht mehr akzeptiert wird?
Einigen Hundert Mitarbeitern eines Unternehmens eine klar nachvollziehbare Grenze zu benennen ist ein schwieriges Unterfangen. Wird den Mitarbeitern Improvisation abgewöhnt ist Ärger mit der Unternehmensleitung zu erwarten. In Konfliktsituationen wird versteckt improvisiert.