Archiv für den Monat Oktober 2020

Widersprüche im Arbeitsschutz, Teil XIII – Kollektivstrafen!

Kollektiv – Kultur der Prävention – Widersprüche

Wenn der Maßstab für zusätzliche Sicherheitsregeln jeweils das schlechteste Beispiel oder das Missgeschick eines schlecht ausgebildeten Mitarbeiters ist, fühlen sich alle anderen kollektiv bestraft. Mitarbeiter vermeiden die Meldung eines Ereignisses, wenn befürchtet wird, dass dadurch Maßnahmen beschlossen werde, welche die Freiheitsgrade einschränken oder Privilegien verloren gehen (Radfahren wird untersagt, weil jemand gestürzt ist). Der entsprechende Mitarbeiter wird hernach möglicherweise auch von Kollegen als ursächlich für empfundene Nachteile drangsaliert („Nur weil Du…, müssen wir jetzt.“)

Vielleicht können Modelle entwickelt werden, bei denen qualifizierte Mitarbeiter mehr freie Entscheidungsspielräume erhalten als Mitarbeiter, die vorausgehende Qualifizierungen noch nicht nachgewiesen haben. Dass die Schere für größere Freiheitsgrade immer weiter aufgeht je mehr Pluspunkte jemand gesammelt hat. Der schmale Grat zwischen Mut und Leichtsinn liegt genau da, wo es klappt oder wo es schiefgeht.

Widersprüche im Arbeitsschutz, Teil XII/XII – Sensibilität stellt Forderungen!

Wer sensibilisiert ist passt besser auf?

Unsensiblen Mitarbeitern sind die Verhältnisse und Abläufe gleichgültig. Sensibilisierte Mitarbeiter sind aufmerksamer, fordern aber auch Verbesserungen. Der Wunsch nach Verbesserung ist ein Maß für die erreichte Sensibilität. „Sei sensibel, aber stell keine Forderungen!“ passt nicht zusammen. Werden Wünsche und Bedürfnisse nicht berücksichtigt, ist eine erreichte Sensibilität sofort wieder erschlagen.