Widersprüche im Arbeitsschutz, Teil XI/XII – Gefühltes Risiko

Die Gefährdungsbeurteilung (GB) wird von Experten propagiert, abverlangt und für gut befunden. Entscheidend für abgeleitete Maßnahmen ist die Risikoeinschätzung identifizierter Risikoarten innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung.

Entscheidet ein Mitarbeiter nach seiner PRIVATEN Gefährdungsbeurteilung, die dann auch noch geringer ausfällt als die Expertenbeurteilung, wird dies kaum geduldet oder zugelassen. Werden abweichende Beurteilungen nicht berücksichtigt, führt diese Situation sehr schnell zu Frustration, Vertrauensverlust und Verweigerung.

Ein Stück weit kann dieser Falle entronnen werden, wenn Mitarbeiter bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden, so wie es auch dringend angeraten ist. Allein die Diskussion verschiedener Perspektiven auf das gleiche Problem, führt zu einer höheren Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz.

Zur Verwendung der Input-Methode „Gefühltes RisikoAudit“, die jeder Mitarbeiter sofort versteht, siehe: https://www.institut-input.de/risikoaudit.html

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