Widersprüche im Arbeitsschutz, Teil IV – Angstzuschlag

Meine Sammlung enthält ca. ein dutzend Widersprüche, die es erschweren Mitarbeiter und Führungskräfte nachhaltig zu sensibilisieren und für die Arbeitssicherheit zu begeistern. Heute der vierte Beitrag:

Die Beurteilung eines Risikos ist immer von individuellen Sichtweisen, verfügbaren Bewältigungsstrategien und persönlichen Erfahrungen abhängig. Für die Ableitung von Maßnahmen und Regeln, auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung, sind Experten zuständig. Um nach einem Ereignis nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein ein Risiko falsch prognostiziert zu haben, muss auf jeden Fall eine sichere Seite gewählt werden. Für viele Ereignisse liegen keine objektiven Statistiken vor. Sicherheitshalber muss zusätzlich zur individuellen Expertenbewertung ein „Angstzuschlag“ aufgesetzt werden. Ist der Angstzuschlag das Doppelte oder mehr als die tatsächliche Gefährdung, ist es nicht verwunderlich, wenn die daraus abgeleiteten Maßnahmen nur schwerlich akzeptiert werden. Wenn Regeln in hohem Maße ignoriert werden, kann man sich ständig über „Unbelehrbare“ ärgern, die Regeln durch verstärkte Kontrolle und ggf. Bestrafung durchsetzen oder aber überprüfen, ob die Bewertung und daraus folgende Konsequenzen überzogen war.

Empfinden Mitarbeiter die Arbeitssicherheit als Gegner und nicht etwa als ihren Anwalt, schwinden Vertrauen, Offenheit und Ehrlichkeit. Die Einhaltung von Regeln (Compliance) wird gesteigert, wenn Gefährdungen ohne übergroßen Angstzuschlag bewertet werden.

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